Inhalt der Seite

Kommunalwahlen 2025

Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre statt. Der Termin für die Kommunalwahlen 2025 wurde auf den 14.09.2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28.09.2025 durchgeführt.

Die allgemeinen Kommunalwahlen (Kreistag, Stadt- und Gemeinderäte, Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten) werden landeseinheitlich zeitgleich mit den Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister) sowie der Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) durchgeführt.

Die wahlrechtlichen Grundlagen für die Durchführung der oben genannten Wahlen werden im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung geregelt.


Kreiswahlleiter

Der Kreiswahlleiter koordiniert die Vorbereitung und Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl im Kreis. Ihm obliegt u.a. die Leitung der Sitzungen des Wahlausschusses sowie deren Vor- und Nachbereitung, die Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge, die Beschaffung der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände zur Ermittlung des amtlichen Endergebnisses sowie die Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

Für die Kommunalwahl 2025 nimmt Herr Kreisdirektor Dominik Schad die Funktion des Kreiswahlleiters wahr, stellvertretende Kreiswahlleiterin ist die ltd. Kreisrechtsdirektorin Frau Dr. Ann-Kathrin Besemann-Schulte. Die organisatorische Abwicklung erfolgt durch die Mitarbeitenden des Kreiswahlbüros.

Wahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss besteht aus Herrn Kreisdirektor Dominik Schad als Kreiswahlleiter (Vorsitzender) sowie zehn vom Kreistag gewählten Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Beisitzerinnen und Beisitzer haben jeweils eine persönliche Stellvertretung, die ebenfalls vom Kreistag gewählt wurde. Stellvertretende Vorsitzende des Kreiswahlausschusses ist die ltd. Kreisrechtsdirektorin Frau Dr. Ann-Kathrin Besemann-Schulte als stellvertretende Kreiswahlleiterin.

Der Kreiswahlausschuss ist insbesondere für die Einteilung des Kreisgebiets in Kreiswahlbezirke, für die Zulassung der Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl sowie für die endgültige Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses der Landrats- und Kreistagswahl zuständig.

Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahl 2025 (Stand 17.06.2025): 

Beisitzer bzw. Beisitzerinnen – Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen
Hempel, Ulrich  –  Breilmann, Yasemin
Samson, Ludger   –  Dr. Gräler, Sebastian
Thorwesten, Franz-Josef  –  Grunau, Hans-Christian
Heier, Markus  –  Hardt, Susanne
Musiol, Volker  –  Krüger, Nina
Soschinski, Tanja  –  Nübel, Harald
Weyer, Regina  –  Stuckel-Lotz, Elke Marita
Wagner, Lutz  –  Weinhardt, Dietmar
Kamps, Michael  –  Dr. Leson, Christian
Karatas, Ramona  –  Ziesmann, Armin

Die aktuelle Besetzung wurde am 17.06.2025 öffentlich bekanntgemacht.

Der Wahlausschuss tagt öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Ort, Zeit und Gegenstand der Beratungen des Wahlausschusses werden u.a. auf der Homepage des Kreises im Bürgerinformationssystem bekanntgemacht. Die nächste Sitzung des Wahlschusses findet voraussichtlich am 17.07.2025 statt.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrates sowie für die Direktwahl zum Kreistagsmitglied im Kreiswahlbezirk können Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) sowie von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerberinnen / Einzelbewerbern) eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber für die Reserveliste können nur von Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagen werden. Für das Amt der Landrätin / des Landrats können mehrere Parteien und Wählergruppen auch einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

Die erforderlichen Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können beim Wahlleiter des Kreises Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, Zimmer: 1.2.20 während der Dienststunden: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:15 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr kostenlos angefordert werden. Das Kreiswahlbüro kann auch telefonisch: 02361 53-3081, -3093, -4004, - 4347 oder per E-Mail an wahlen@kreis-re.de kontaktiert werden.

Wahlvorschläge für das Amt der Landrätin / des Landrates gem. § 46d KWahlG, für die Kreiswahlbezirke gem. § 15 KWahlG sowie für die Reservelisten gem. § 16 KWahlG können von Wählergruppen und Parteien sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern (keine Reserveliste!) beim Wahlleiter des Kreises Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, Zimmer 1.2.20, bis zum 07.07.2025, 18.00 Uhr eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen unterzeichnet und im Original vorliegen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen für die Wahlvorschläge der Landrats- und Kreistagswahl können Sie der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrats/der Landrätin und der Vertretung des Kreises Recklinghausen am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025 (Öffentliche Bekanntmachung Nr. 49-2025 vom 21.05.2025) entnehmen.

Wahlbezirke

Der Kreiswahlausschuss hat mit Beschluss vom 20.03.2025 die Einteilung des Kreisgebietes in 36 Kreiswahlbezirke beschlossen. Die Einteilung der Kreiswahlbezirke wurde am 25.03.2025 öffentlich bekanntgemacht und kann über folgenden Link eingesehen werden: 35-2025

Wahlrecht

Bei der allgemeinen Kommunalwahl, also der Wahl der Räte der Städte und Gemeinden sowie des Kreistages und der Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte, werden die Vertreterinnen und Vertreter in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Für die Vertretung des Kreises Recklinghausen, den Kreistag, sind im Jahr 2025 insgesamt 72 Vertreterinnen und Vertreter, davon 36 in Wahlbezirken, zu wählen.

Bei der Wahl der Gemeinde- und Stadträte sowie des Kreistages hat jeder Wähler bzw. jede Wählerin eine Stimme. Gleiches gilt für die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese findet seit 1999 als Direktwahl statt.

Die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.

Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die/der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenanteile erhalten haben. Die Stichwahl findet am 28.09.2025 statt. Bei der Stichwahl ist die Bewerberin / der Bewerber gewählt, die/der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu ziehende Los.

Am Wahlabend

Hier finden Sie am Wahlabend einen Link, über den Sie die Wahlergebnisse abrufen können
Die Ergebnisse vorheriger Kommunalwahlen können Sie hier nachlesen.

Ergänzende Links

Informationsheft der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen.
Innenministerium Kommunalwahlen | IM